Liquidation Preference ist ein wichtiger Bestandteil von Investorenverträgen in der Unternehmensfinanzierung. Es handelt sich dabei um eine Klausel, die festlegt, wie viel Geld Investoren im Falle einer Liquidation, Auflösung oder beim Verkauf des Unternehmens erhalten.

Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Liquidation Preference: feste und partielle. Bei einer festen Liquidation Preference (non-participating LiqPref) erhalten Investoren eine feste Summe an Geld, bevor andere Investoren oder das Management des Unternehmens eine Entschädigung erhalten. Diese Summe wird normalerweise in den Investorenverträgen festgelegt und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Eine partielle Liquidation Preference (participating LiqPref) hingegen bedeutet, dass Investoren zunächst eine feste Summe erhalten, und dann einen Anteil an den verbleibenden Mitteln, die nach der Zahlung an andere Investoren und das Management ausgezahlt werden. Dieser Anteil wird ebenfalls in den Investorenverträgen festgelegt und kann von Fall zu Fall variieren.

Liquidation preference ist wichtig, da sie Investoren Schutz bietet und ihnen ermöglicht, im Falle einer Liquidation einen höheren Anteil an den verbleibenden Mitteln zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, das Risiko für Investoren zu minimieren und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht leer ausgehen.

Allerdings kann die Verwendung von Liquidation preference auch Nachteile haben, insbesondere für das Management und andere Investoren des Unternehmens. Wenn Investoren eine feste Liquidation preference haben, bedeutet dies, dass sie im Falle einer Liquidation vorrangig bedient werden, was bedeutet, dass andere Investoren und das Management möglicherweise weniger Geld erhalten, als sie erwartet hätten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Verwendung von Liquidation Preference sorgfältig zu überlegen und die möglichen Auswirkungen auf alle Beteiligten zu berücksichtigen. Es ist auch ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Klausel in den Investorenverträgen fair und angemessen ist.